Unternehmen

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AGBs

1. Allgemeines
1.1. Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer, Lieferungen und sonstige Leistungen. Bei ständiger Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gelten die Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte.
1.2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich und endgültig nicht anerkannt. Sie sind auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Sämtliche Vertragsabschlüsse und sonstigen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Bei Kauf und sofortiger Abnahme gelten Lieferschein oder Speditionspapier als Auftragsbestätigung.
2.2. Soweit Angestellte oder Handelsvertreter mündlich Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
2.3. Preise gelten ab Auslieferungslager exklusive Verpackung. Sie schließen Versandkosten wie Fracht, Porto, Versicherung u.a. nicht ein.

3. Lieferung
3.1. Lieferungen erfolgen ab Auslieferungslager Chemnitz, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
3.2. Geringe Abweichungen hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessungen, Gestalt oder ähnlicher Merkmale, insbesondere auch technische oder konstruktive Verbesserungen und Anpassungen auf Grund technischer Weiterentwicklung bleiben vorbehalten, soweit die Ware für den Besteller keine unzumutbare Veränderung erfährt.
3.3. Lieferfristen werden jeweils individuell vereinbart. Sie beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung und gelten für Lieferung ab Auslieferungslager.
3.4. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Der Rücktritt muss unverzüglich, spätestens eine Woche nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist durch Einschreibebrief erfolgen.
3.5. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten (innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen auch aus anderen Verträgen )in Verzug ist. Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich die Lieferungsfrist in angemessener Weise.
3.6. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, Aus- und Einfuhrverbot, Feuer, Verkehrs-, Transportsperren oder ähnliche Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so sind wir verpflichtet, den Besteller hierüber zu unterrichten. In diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden, obwohl wir mit dem Vorlieferanten rechtzeitig und mit der im kaufmännischen Verkehr üblichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen, und diesbezüglich die uns obliegenden Verpflichtungen erfüllt haben.
3.7. Wird infolge vorbezeichneter höherer Gewalt (Ziff. 4.6.) oder mangels richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung die Lieferung für uns nachträglich unmöglich oder in unzumutbarer Weise erschwert, so sind wir berechtigt, wegen der unerfüllten Teile vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.8. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3.9. Bei Lieferverzögerungen der in Ziffer 4.6. genannten Art bleibt der Käufer zum Rücktritt berechtigt, wenn der Verkäufer seine Anfrage , ob er innerhalb einer zuträglichen Frist liefern werde oder zurücktrete, nicht unverzüglich verbindlich beantwortet.

4. Versand, Gefahrübergang
4.1. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt oder bei Selbstabholung mit Übergabe an den Besteller über.
4.2. Verpackung, Versand und Versandart sind, wenn nichts anderes vereinbart ist , unserem pflichtgemäßen Ermessen überlassen. Eine Haftung für Versandwahl sowie termingemäßes Eintreffen der Ware ist ausgeschlossen, sofern nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
4.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die bereitgestellte Ware auf seine Kosten und Gefahr. In diesem Fall steht die Versandbereitschaft der Auslieferung an den Transportführer gleich.

5. Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Waren und nicht auf Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung , fehlerhafte Behandlung oder natürliche Abnutzung durch Besteller oder weiteren Abnehmer beruhen. Werden Waren preisreduziert unter ausdrücklichen Hinweis auf bestimmte Mängel verkauft, so sind insoweit Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
5.2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind Mängel ausgeschlossen.
5.3. Bei Vorliegen eines Mangels haben wir wahlweise das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rücklieferung der gelieferten Ware. Bei einem Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht nach seiner Wahl Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Wir können die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Besteller abhängig machen.
5.4. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung hat uns der Besteller in angemessener Weise Gelegenheit zu geben und auf unser Verlangen die gerügte Ware zurückzusenden. Andernfalls entfällt die Gewährleistungspflicht. Die Rücksendung muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

6. Schadensersatzansprüche des Bestellers
6.1. Beruhen Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, so beschränkt sich ein hierauf gestützter Schadensersatzanspruch auf Ersatz des unmittelbaren Schadens, soweit er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar und in typischer Weise durch den Verzug oder die Unmöglichkeit verursacht ist. Der Verzögerungsschaden beschränkt sich auf höchstens 10 % des Wertes der verzögerten Lieferung.

7. Lieferung
7.1. Die Rechnungen sind in zeitlicher Reihenfolge zu den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen in barer Kasse, spesenfrei und ohne jeden weiteren Abzug zu bezahlen. Reicht die Zahlung zur Tilgung der Förderung nicht aus, so wird zuerst auf Nebenkosten und Zinsen und zuletzt auf den Warenwert angerechnet. Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.
7.2. Schecks und Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Zahlung durch Wechsel kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen und gewährt keinen Anspruch auf Skonto.
7.3. Schuldenbeträge sind nach Eintritt der Fälligkeit ohne vorangegangene Mahnung mit 6 % p.a. über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Durch die Verzinsung wird die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden des Verkäufers nicht ausgeschlossen.
7.4. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten werden, abweichend von allen vorher getroffenen Vereinbarungen sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig und der Käufer ist berechtigt, für unterwegs befindliche oder noch folgende Lieferungen aus allen laufenden Abschlüssen Vorauskasse zu fordern. Sollten während der Ausführung des Auftrages dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass der Käufer unzuverlässig oder nicht kreditwürdig ist, dann kann er ebenfalls für weitere Lieferungen Vorauskasse fordern. Wird diese Forderung nicht erfüllt, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.
7.5. Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrechte des Käufers, insbesondere wegen Reklamationen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Abnahmeverzug
Bei Abnahmeverzug des Bestellers steht uns nach Setzung einer angemessenen Frist das Recht zu, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen beglichen sind, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt wurde.
9.2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung berechtigt, hingegen nicht zu anderen Verfügungen wie z. B. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
9.3. Der Besteller tritt jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechnungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsen zur Sicherung der in Ziffer 9.1. bezeichneten Forderung an uns ab. Bei der Weiterverarbeitung wird der Verkäufer Miteigentümer der neu geschaffenen Sachen. Bei Weiterveräußerung dieser neu geschaffenen Sachen tritt der Käufer die daraus erwachsenen Forderungen ebenfalls an uns ab. Diese Abtretung soll so lange gelten, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer reguliert hat. Für den Fall, dass der Käufer mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, ist er verpflichtet, dem Verkäufer seine vorstehend abgetretenen Außenstände nach Rechnungsdatum, Rechnungshöhe und Adresse des Abnehmers auf Verlangen bekanntzugeben und Bucheinsicht zu gewähren.
9.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl in soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9.5. Für den Fall, dass auf Eigentumsvorbehaltsware oder zedierte Forderungen, Pfändungen, Arreste oder Beschlagnahmungen erfolgen, hat der Käufer den Verkäufer sofort mit genauen Angaben zu unterrichten

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
10.1. Erfüllung für beide Teile und Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragspartner aus diesem Vertrag, einschließlich Scheck und Wechsel, ist Chemnitz. Nach unserer Wahl kann der Käufer aber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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